Kleidung ist wie Handschuhe in drei Kategorien unterteilt:
Kategorie I
Für minimales Risiko | z.B. für Putz- und Aufräumarbeiten
Kategorie II
Für mittleres Risiko | z.B. Industriearbeit und Handwerk
Kategorie III
Für hohes Risiko | z.B. bei chemischen Einflüssen und Abfallwirtschaft
Jede Schutzkleidung (PSA – Persönliche Schutzausrüstung) im Sinne der Richtlinie 89/686/EWG muss grundsätzliche Anforderungen erfüllen. Diese Richtlinie regelt sowohl die Bedingungen für das Inverkehrbringen und den freien Verkehr innerhalb der Gemeinschaft als auch die grundlegenden Sicherheitsanforderungen, die die PSA erfüllen müssen, um die Gesundheit der Benutzer zu schützen und deren Sicherheit zu gewährleisten.
Jede Schutzkleidung muss zusätzlich zu den Schutznormen noch der EN ISO 13688 entsprechen.
Es gelten folgende Definitionen:
Die internationale Norm regelt Leistungsanforderungen an Bekleidung, die den Träger beim Schweißen und verwandten Tätigkeiten mit vergleichbaren Risiken, bei denen er Gefährdungen wie flüssigen Metallspritzern oder kurzzeitigem Kontakt mit Flammen oder Strahlungswärme ausgesetzt ist, schützen soll.
Es werden zwei Leistungsklassen unterschieden:
Klasse 1 (niedrigere Klasse):
Schützt bei weniger riskanten Schweißarbeiten und Situationen mit wenigen Spritzern und geringer Strahlungshitze. Leistungsanforderung: Beständigkeit gegen mind. 15 Metalltropfen. Wärmedurchgang (Strahlung) RHTI 24 ≥ 7 Sekunden
Klasse 2 (höhere Klasse):
Schützt bei Schweißarbeiten in engen Räumen und bei Arbeiten in Zwangshaltungen. Leistungsanforderung: Beständigkeit gegen mind. 25 Metalltropfen.
Wärmedurchgang (Strahlung) RHTI 24 ≥ 16 Sekunden
Für umfassenden Schutz gegen alle Risiken, denen Schweißer üblicherweise ausgesetzt sind, sollte zusätzlich auch PSA für Kopf, Gesicht, Hände und Füße mit entsprechenden Normen getragen werden.
Achtung: Verunreinigungen wie Schmutz oder Schweiß, aber auch andere Faktoren, wie Luftfeuchtigkeit können den Schutz beeinträchtigen!
Zum Piktogramm gehört die Bezeichnung der Internationalen Norm sowie die Klassenangabe (Klasse 1 oder Klasse 2) und die Angabe der Beflammungsprüfung, die angewendet wurde (A1 und/oder A2).
Schutzbekleidung – Kleidung gegen Hitze und Flammen Bekleidung, die die Anforderungen der EN ISO 11612 erfüllt, schützt den Träger gegen kurzzeitigen Kontakt mit Flammen und wenigstens eine Art von Hitzeübertragung. Man unterscheidet die Arten der Flammeinwirkung bzw. Hitzeübertragung in folgenden Codierungen:
CODE A
Begrenzte Flammausbreitung
A1: Beflammung der Fläche | A2: Beflammung der Kante
CODE B
Konvektive Wärme | Leistungsstufen: B1-B3
CODE C
Strahlungswärme | Leistungsstufen: C1-C4
CODE D
Flüssige Aluminium-Spritzer | Leistungsstufen: D1-D3
CODE E
Flüssige Eisen-Spritzer | Leistungsstufen: E1-E3
CODE F
Kontaktwärme | Leistungsstufen: F1-F3
Die Hitzeübertragung kann einzeln oder in Kombination auftreten. Produkte, die die EN ISO 11612 erfüllen, müssen immer der Flammausbreitungskodierung A1 oder A2 (oder beiden) und mindestens einer der übrigen Codierungen entsprechen. Die erreichte Leistungsstufe muss auf dem Etikett hinter dem Buchstaben ausgewiesen sein. Je höher die Zahl, desto höher der Schutz.
Mögliche Einsatzgebiete von Schutzbekleidung nach EN ISO 11612 sind: Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, Wasser, Fernwärme, Kabeltechnik), Entsorgungsunternehmen (Industrieschlamm, Mineralölverwertung, Metallrecycling), Chemieunternehmen, Petrochemie / Raffinerien, Transportunternehmen (Gefahrguttransporte, Transport kühler oder warmer Gefahrgüter), Hitze- und explosionsgefährdete Betriebe (Stahlwerke, Automobilindustrie, Metallverarbeitende Betriebe, Glasverarbeitung).
Die Norm definiert Prüfverfahren für Schutzbekleidung, die in Arbeitssituationen eingesetzt wird, die eine thermische Gefährdung durch elektrische Lichtbögen aufweisen. Ein Störlichtbogen entsteht durch den Durchlauf von Strom durch ionisierte Luft. Er ist eine unerwünschte und unplanbar auftretende Verbindung zwischen zwei Leitern. In der Regel hält diese Verbindung weniger als eine Sekunde.
Verschiedene Ursachen bei elektrotechnischen Arbeiten können einen Störlichtbogen auslösen:
Fehlhandhabungen, Technische Defekte, Verunreinigungen durch Fremdkörper in der Anlage oder auch veränderte Witterungsbedingungen (z.B. erhöhte Luftfeuchtigkeit)
Bei der Ausbreitung eines Lichtbogens können Temperaturen von mehr als 10.000 °C entstehen. Geeignete Schutzbekleidung soll die thermischen Auswirkungen des elektrischen Störlichtbogens weitestgehend verhindern. Die Schutzfunktion ist nur beim Tragen eines kompletten, geschlossenen Anzugs gegeben. Zusätzlich müssen entsprechend einer Gefährdungsanalyse vor Ort auch Kopf- und Handschutz getragen werden. Die Bekleidung ist allerdings keine elektrisch isolierende Schutzbekleidung. Eine Schutzwirkung gegen eine elektrische Körperdurchströmung liegt nicht vor.
Die Bekleidung ist mit einem Piktogramm gekennzeichnet, das zwei Dreiecke untereinander darstellt. KÜBLER kennzeichnet bei Zertifizierungen ab 2014 mit diesen Dreiecken.
Im Prüfverfahren gemäß EN 61482-1-2 wird der Lichtbogen bei einer Leerlaufspannung von 400 V für 0,5 Sekunden gezündet. Je nach Höhe des Kurzschlussstroms werden zwei Schutzklassen unterschieden:
Klasse 1: 4 kA / 500 ms | Klasse 2: 7 kA / 500 ms
Elektrostatische Aufladung entsteht durch einen Überschuss oder Mangel an Elektronen auf der Oberfläche eines Stoffes oder Körpers. Dieses Phänomen entsteht in Bereichen, in denen nicht oder nur schlecht leitende Stoffe an Reibungs- oder Trennvorgängen beteiligt sind, wie z.B. Abwickeln von Papier- oder Stoffbahnen von Rollen, Gehen auf isolierendem Untergrund, Abfüllen von Flüssigkeiten, Transport pulverförmiger Stoffe in Rohrleitungen.
Wie stark sich eine Bekleidung auflädt ist u.a. abhängig von Material, Geschwindigkeit und Luftfeuchtigkeit. Um diese statische Aufladung zu vermeiden bzw. sofort wieder abzuführen, werden in Geweben von Schutzbekleidung entweder ableitfähige Fäden eingewoben oder ein gewisser Anteil an ableitfähigen Fasern in verarbeiteten Fäden eingesponnen.
In explosionsgefährdeten Bereichen dürfen sich Schutzkleidung und Person nicht elektrostatisch aufladen. Hier wird eine elektrostatische ableitfähige Schutzbekleidung in Kombination mit ableitfähigen Sicherheitsschuhen auf ableitfähigem, geerdetem Fußboden eingesetzt. Die Schutzbekleidung muss vollständig geschlossen und eng anliegend getragen werden. Sie darf in explosionsgefährdeten Bereichen nicht an- oder abgelegt werden.
Die EN 1149 legt Prüfordnungen für elektrostatisch ableitfähige Schutzbekleidung zur Vermeidung zündfähiger Entladung fest. Die Bewertung erfolgt nach EN 1149-3:2001.
Die Bekleidung ist mit dem Piktogramm eines Schweißlichtbogens gekennzeichnet.
Möglicher Einsatz von Schutzbekleidung nach EN 1149:
Chemisch/pharmazeutische Industrie Raffinerien, Tanklager, Mischanlagen, Lackierbetriebe, Mühlen, Misch- und Förderanlagen, Entleerung von Silosattelfahrzeugen.
Für Arbeiten im Straßen- und Werksverkehr, um schneller und besser gesehen zu werden. Jacken, Westen, Hemden, Mäntel und Überwürfe müssen als Hintergrundfarbe eine Warnfarbe (warngelb, warnorange bzw. warnrot) haben. Sie müssen zwei horizontale Reflexstreifen um den Rumpf mit einem Abstand von 50 mm aufweisen. Der Abstand zwischen dem Saum des Bekleidungsstückes zur unteren Kante des unteren Reflexstreifens muss ebenfalls mindestens 50 mm betragen. Eine Neigung der Reflexstreifen von +/- 20° ist möglich. Lange Ärmel und Hosenbeine müssen zwei Reflexstreifen mit einem Abstand von 50 mm aufweisen. Latzhosen und Trägerhosen müssen zusätzlich einen Reflexstreifen rund um die Taille haben.
X: Menge sichtbaren Materials (Hintergrund und Reflexmaterial)
Y: Reflexwirkung
HINTERGRUNDMATERIAL: GELB, ORANGE-ROT, ROT
Klasse 1: 0,14 m2
Klasse 2: 0,50 m2
Klasse 3: 0,80 m2
REFLEXMATERIAL: ERFORDERLICHE LÄNGE BEI 50 MM
Klasse 1: 0,10 m² | (2 m)
Klasse 2: 0,13 m² | (2,6 m)
Kasse 3: 0,20 m² | (4 m)
Bekleidung nach dieser Normvorgabe soll sicherstellen, dass der Träger bei allen Lichtverhältnissen und von allen Seiten von Fahrzeugführern auffällig sichtbar und als Mensch erkennbar ist. Diese Norm gilt nur für Situationen mit hohem Risiko, welches in 3 Klassen eingeteilt wird. Hohes Risiko besteht immer dann, wenn eine Person nicht aktiv am Verkehrsgeschehen teilnimmt, sondern sich mit anderen Abläufen (Arbeiten oder Notfallsituationen) beschäftigt – Passiver Verkehrsteilnehmer.
Die 3 Klassen werden folgendermaßen eingestuft:
HOHES RISIKO KLASSE 3:
Träger ist passiver Verkehrsteilnehmer,
Fahrzeuge haben eine Geschwindigkeit von > 60km/h
HOHES RISIKO KLASSE 2:
Träger ist passiver Verkehrsteilnehmer,
Fahrzeuge haben eine Geschwindigkeit von ≤ 60km/h
HOHES RISIKO KLASSE 1:
Träger ist passiver Verkehrsteilnehmer,
Fahrzeuge haben eine Geschwindigkeit von ≤ 30km/h
Bei Verkehrsgeschwindigkeiten ≤ 15km/h besteht auch für passive Verkehrsteilnehmer nur ein mittleres Gefährdungsrisiko. Wichtig ist, dass bei lokalen Einflüssen wie Witterungsverhältnissen, Kontrast der Umgebung, Verkehrsdichte und weiteren Faktoren einer dieser Einflussfaktoren zu einer höheren Stufe führen kann.
Ausgezeichnet wird Warnschutzkleidung mit einem Piktogramm, welches eine Warnschutzweste symbolisiert.
X: Menge sichtbaren Materials (Hintergrund- und Reflexmaterial). Die Zahl neben dem graphischen Symbol (hier X) gibt die Bekleidungsklasse an.
Bekleidung der unterschiedlichen Klassen muss Mindestanforderungen an Materialmengen entsprechen:
HINTERGRUNDMATERIAL: WARNGELB, WARNORANGE-WARNROT, WARNROT
Klasse 1: 0,14 m²
Klasse 2: 0,50 m²
Klasse 3: 0,80 m²
REFLEXMATERIAL: ERFORDERLICHE LÄNGE BEI 50 MM BREITEN STREIFEN
Klasse 1: 0,10 m² | (2 m)
Klasse 2: 0,13 m² | (2,6 m)
Klasse 3: 0,20 m² | (4 m)
Unabhängig von den Mindestflächen muss Bekleidung der Klasse 3 den Torso und mindestens entweder Ärmel oder lange Hosenbeine mit retroreflektierenden Streifen versehen haben.
Hier sind die wichtigsten Werte der Wasserdurchgangswiderstand (Wasserdichtigkeit) und der Wasserdampfdurchgangswiderstand. Diese Werte werden an den eingesetzten Materialien und an den Nähten gemessen. Hieraus resultiert die Klasse, in die das Bekleidungsteil eingestuft wird.
Ausgezeichnet wird diese Bekleidung mit dem Piktogramm, das einen Regenschirm symbolisiert, gefolgt von der Nummer der Norm und den entsprechenden Klassen.
X: Wasserdurchgangswiderstand
Y: Wasserdampfdurchgangswiderstand
Diese Norm legt die Anforderungen und die Prüfmethoden für Kleidungsstücke (Westen, Jacken, Mäntel, Hosen) fest. Die Norm schließt keine besonderen Anforderungen an Kopfbedeckung, Schuhe und Handschuhe ein, die eine örtliche Unterkühlung vermeiden sollen. Die Bekleidung schützt den Träger bei einer Temperatur bis max. -5 °C. Der Wärmedurchgangswiderstand Rct (m² K/W) wird in 3 Klassen eingeteilt.
Klasse 1: 0,60 ≤ Rct > 0,12
Klasse 2: 0,12 ≤ Rct > 0,18
Klasse 3: 0,18 ≤ Rct > 0,25
Die Norm legt eine Grundlage für Anforderungen und Prüfverfahren gegen Kälte fest. Die Wärmeisolation ist hierbei die wichtigste Eigenschaft. Wind und körperliche Tätigkeit kann die Wärmeisolation deutlich verändern. Das Schwitzen sollte bei längerem Aufenthalt in der Kälte vermieden werden, da die Feuchtigkeitsaufnahme die Isolation beeinträchtigt. Anhand der Tabelle (diese ist in der Informationsbroschüre angegeben) ist abzulesen, bei welcher Temperatur die Bekleidung geeignet ist.
Mit dem Piktogramm ist anzugeben:
Normbezeichnung
Y: Grundwärmeisolationswert Icler
optional Grundwärmeisolationswert Icle
Luftdurchlässigkeit
Wasserdurchgangswiderstand
X: Gibt an, dass das Kleidungsstück nicht geprüft ist
Isolation
l cl.r
m² K/W
Träger mit stehender
Tätigkeit 75 W/m²
Träger mit Tätigkeit
in Bewegung
leicht 115 W/m²
Träger mit Tätigkeit
in Bewegung
mittel 170 W/m²
Der Knieschutz ist nur gewährleistet bei der zusammen zertifizierten Kombination von Knieschutzhosen und Knieschutzpads. Beim Knieschutz Typ 2 handelt es sich um Polster, die in Taschen am Hosenbein fix oder lose befestigt sind.
Typ 1: Knieschutz, der von der Kleidung unabhängig ist und am Bein befestigt wird.
Typ 2: Polster in Taschen an den Hosenbeinen oder ständig an der Hose befestigte Polster
Typ 3: Ausrüstung die nicht am Körper befestigt wird.
Typ 4: Knieschutz als Teil von Vorrichtungen mit zusätzlichen Funktionen.
Es wird in 3 Leistungsstufen unterteilt:
Stufe 0
Bodenfläche ohne Unebenheiten, kein Durchstichschutz
Stufe 1
Bodenfläche kann auch Unebenheiten aufweisen, Durchstichschutz bei ≥ 100 ± 5 N
Stufe 2
Unter schwierigen Bedingungen einsetzbar, Durchstichschutz bei ≥ 250 ± 10 N gekennzeichnet wird diese Bekleidung mit dem Piktogramm, welches einen Hammer symbolisiert, der Normbezeichnung und zusätzlich mit der Leistungsstufe.
Die Norm legt die Mindestanforderungen an Chemikalienschutzanzüge zum begrenzten Einsatz (Typ 6) fest. Sie bietet eingeschränkten Schutz gegen die Einwirkung von flüssigen Aerosolen, Spray und leichten Spritzern von Chemikalien.
Diese Schutzbekleidung ist in Situationen zur Verwendung vorgesehen, bei denen das Verletzungsrisiko gering eingeschätzt wird, da der Träger rechtzeitig in der Lage wäre, bei einer Verunreinigung seiner Bekleidung geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Schutzbekleidung dieses Typs bildet die niedrigste Leistungsstufe des Chemikalienschutzes. Spezielle Chemikalien müssen vorab getestet werden.
Jede der Anforderungen wird in Leistungsstufen klassifiziert. Diese sind in der EN 14325, Prüfverfahren und Leistungseinstufung für Materialien, Nähte, Verbindungen und Verbünde erfasst.
Die Prüfungen von R und P erfolgen mit Referenzchemikalien H2SO4 (30 %ig), NaOH (10 %ig), o-Xylen (Lösungsmittel, unverdünnt), Butan-1-ol (Lösungsmittel, unverdünnt). Es ist darauf zu achten, dass eine Übertragung der Ergebnisse auf andere Chemikalien nicht möglich ist bzw. die Durchführung entsprechender Zusatzprüfungen erfordert.
H2SO4 R = Klasse 3, P = Klasse 3
NaOH R = Klasse 3, P = Klasse 3
Klasse 3 = R > 95 %, P < 1 % Klasse 2 = R > 90 %, P < 5 % Klasse 1 = R > 80 %, p < 10 %
Die Bekleidung schützt nicht vor organischen Lösungsmitteln.
Festlegungen für Schutzbekleidungen für Bereiche, in denen ein Risiko des Verfangens in beweglichen Teilen besteht.
Bei dieser Bekleidung (Jacke und Latzhose oder Overall mit und ohne Ärmel) handelt es sich um Schutzbekleidung, die das Risiko des Verfangens oder Einziehens durch bewegliche Teile minimiert, wenn der Träger an oder in der Nähe von Maschinen oder Geräten mit gefährlichen Bewegungen arbeitet.
Besondere Merkmale der Bekleidung sind deshalb: Keine von außen zugänglichen Taschen bei den Jacken, Keine genähten Falten, Verschlüsse verdeckt angebracht, allgemein eng anliegend.
In der EN 388 sind Kriterien für Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken aufgeführt. Dazu werden 4 Aspekte mechanischer Beanspruchung definiert: Abriebfestigkeit, Schnittfestigkeit, Reißfestigkeit und Stichfestigkeit. Handschuhe werden entsprechend dieser Kriterien getestet und bekommen eine Leistungsstufe zugeordnet, die zwischen 1 (niedrigste) und 4 (höchste) liegt (mit Ausnahme der Schnittfestigkeit, die als höchste Leistungsstufe den Wert 5 hat).
Um die Leistung eines Schutzhandschuhs gegen mechanische Risiken anzugeben, wird ein Hammersymbol, der Name der Norm und die 4 Leistungsstufen des Schutzhandschuhs angegeben.
Schutzbekleidung nach dieser Normvorgabe bietet Schutz gegen Schnittverletzungen im Beinbereich, die beim Arbeiten mit handgeführten Kettensägen auftreten können. Die Schutzwirkung wird durch das Blockieren der Kettensäge erzielt. Der Grad der Schutzwirkung hängt von sehr vielen Einflüssen ab: Drehzahl der Kettensäge, Drehmoment des Motors, Intensität und Dauer des Kontaktes mit dem Arbeitswerkzeug, Auftreffwinkel der Schiene auf das Gewebe, Arbeitsposition etc.
Es wird zwischen 3 Schutzklassen unterschieden:
• Klasse 1: Kettensägengeschwindigkeit bis 20 m/s
• Klasse 2: Kettensägengeschwindigkeit bis 24 m/s
• Klasse 3: Kettensägengeschwindigkeit bis 28 m/s
Je nach Größe des Schutzbereiches werden drei Designs definiert:
Design A+B
Richtet sich im Wesentlichen an gut ausgebildete, professionelle Kettensägenführer zum Einsatz bei üblichen Holzerntearbeiten. Der Schutzbereich befindet sich fast ausschließlich im vorderen Bereich der Schnittschutzhose.
Design C
Gedacht für Personen, die nur selten mit einer Kettensäge arbeiten (z. B. THW, Feuerwehr). Schnittschutzhosen des Designs C sind auf der Vorder- und Rückseite mit Schnittschutz ausgestattet und bieten damit einen Rundumschutz.
Ausgezeichnet wird Schnittschutzbekleidung mit einem Piktogramm, welches eine Kettensäge symbolisiert. Das Piktogramm muss an einer gut sichtbaren Stelle an der Bekleidung angebracht sein.
Die Europäische Norm dient zur Bestimmung des UPF (Ultraviolet Protection Factor, z. Dt. UV-Schutzfaktor) von Textilien. Durch zu langen Aufenthalt in der Sonne können Hautschäden verursacht werden. Bekleidung, die gemäß EN 13758-2 gekennzeichnet ist, schützt bedeckte Körperstellen vor schädlicher UVA-und UVB-Strahlung des Sonnenlichts. Der UPF wird im Prüfverfahren bei Bekleidung im Neuzustand und ohne Gebrauchsspuren bestimmt. Ein UPF 40 oder höher schirmt bis zu 98 % der UV-Strahlung ab und bietet damit eine ausgezeichnete Schutzwirkung.
Jedoch ist das Tragen von UV-Schutzbekleidung keine Garantie für Schutz unter jeglichen Bedingungen. Bestimmte Faktoren, wie beispielsweise nasse oder abgetragene Bekleidung bzw. solche, die bereits länger in Gebrauch ist, können die Schutzwirkung beeinträchtigen. Bitte beachten Sie die Hinweise auf dem eingenähten Pflegeetikett.
Das graphische Symbol weist den ermittelten UV-Schutzfaktor aus.
Die Norm regelt die allgemeinen Erfordernisse für die Ergonomie, Alterung, Größen und Kennzeichnung der Schutzbekleidung.
Die Bekleidung muss entwickelt werden, um dem Benutzer maximalen Komfort zu bieten. Die verwendeten Bestandteile und Materialien dürfen keine unerwünschten Auswirkungen haben, wie z.B. Allergien, Entzündungen oder Verletzungen. Um das zu gewährleisten, müssen bei der Zertifizierung für alle eingesetzten Materialien ÖkoTex Zertifikate vorliegen oder geprüft werden.
Die Norm legt nichtgewerbliche Wasch- und Trocknungsverfahren zur Prüfung von textilen Flächengebilden fest und sieht 3 verschiedene Bezugswaschmaschinen vor (Typ A, Typ B und Typ C).
Je nach Waschmaschinentyp sind zwischen 7 und 13 Waschverfahren vorgesehen. Des Weiteren sind 6 Trocknungsverfahren (A-F) festgelegt. Für ein vergleichbares Ergebnis spielen auch Waschmittel (Bezugswaschmittel) und Härtegrad des Wassers eine große Rolle.
Die Norm simuliert anhand von beschriebenen Verfahren die Wirkungen des industriellen Waschens von Arbeitsbekleidung.
Es sind 8 verschiedene Waschverfahren Typ Waschschleuder vorgesehen. Für die Trocknung sind Tumbler-Trocknen oder Tunnel-Schrankfinish vorgesehen.
Es ist technisch nicht möglich ein Industriewaschverfahren in einem Laboraufbau nachzustellen. Die Norm liefert lediglich einen Ansatz in einer Versuchseinrichtung mittlerer Größe, um die Beurteilung durchführen zu können. Um die Vereinbarkeit von Produkt und Waschverfahren abschließend zu beurteilen, weist die Norm darauf hin, die entsprechende Arbeitsbekleidung mit der tatsächlichen Industriewascheinrichtung und mit den zum Einsatz vorgesehenen Verfahren zu prüfen.
Der Begriff HACCP steht für “Hazard Analysis and Critical Control Points” was bedeutet “Gefahrenanalyse und kritische Lenkungspunkte”. Die HACCP ist keine gesetzliche Vorschrift, sondern ein Leitfaden, bei dem unternehmensindividuelle Anforderungen möglich sind. Bei diesem Leitfaden handelt es sich nicht um PSA, sondern es geht um den Schutz des Lebensmittels.
Beschichtungen und Schutzanzüge können in verschiedenen Materialarten wie Baumwolle, Polyethylen oder Polypropylen geliefert werden.
Das Kunststoffmaterial für diese Anzüge ist extrem leicht, stark und teilweise atmungsaktiv (mit Ausnahme von chemischen Anzügen mit spezieller Beschichtung).
Einige der Anzüge sind mit Reißverschluss und Gummizug an den Handgelenken und Knöcheln und mit Kapuze.
Sie können auch zwischen verschiedenen Spezialbeschichtungen wählen, die sie gegenüber einer Reihe chemischer und mechanischer Einflüsse besonders widerstandsfähig machen.
Wenn Sie mit Chemikalien arbeiten, sollten Sie einen Schutzanzug wählen, bei dem die Kapuze des Anzugs mit einem elastischen Rand versehen ist, der fest mit einem Atemschutzgerät verbunden werden kann.
Chemische Anzüge entsprechen den Anforderungen der Kategorie III der persönlichen Schutzausrüstung und wurden gemäß den geltenden EN-Normen geprüft.
Typ 1
Gasdichte Kleidung
EN 943-1: 2002, EN 943-1 / AC: 2005, EN 943-2: 2002
Typ 2
Nicht gasdichte Kleidung
EN 943-1: 2002, EN 943-1 / AC: 2005
Typ 3
Flüssigkeitsdichte Kleidung
EN 14605 + A1: 2009
Typ 4
Spritzdichte Kleidung
EN 14605 + A1: 2009
Typ 5
Partikelsichere Kleidung
EN ISO 13982-1: 2005, EN ISO 13982-1 / A1: 2010, EN ISO 13982-2: 2005
Typ 6
Spritzwassergeschützt nach
EN 13034 + A1: 2009
EN 1073-1: 1998, EN 1073-2: 2002
Schutz gegen radioaktive Partikel
(nicht gegen radioaktive Strahlung)
EN 14126: 2003, EN 14126 / AC: 2004
Schutz vor infektiösen Partikeln, d.h. Viren- und Bakterien.
Anzüge mit dem Zusatz “Typ” zu einem B (z. B. Typ 3B) weisen eine Zulassung nach dieser Norm auf.
EN 1149-1: 2006, EN 1149-2: 1998, EN 1149-3: 2004, EN 1149-5: 2008
Elektrostatische Eigenschaften schützen vor plötzlichen Entladungen elektrostatischer Energie.
EN 343 + A1: 2007, EN 343 + A1 / AC: 2009
Wasserdurchlässigkeit – Klasse 1, 2 oder 3
Atmungsaktivität – Klasse 1, 2 oder 3. Klasse 3 ist die höchste Klasse.
EN 471 + A1: 2008
Fluoreszierend (Sichtbarkeit bei Tageslicht)
– Klasse 1, 2 oder 3. Klasse 3 hat die höchste Sichtbarkeit.
Reflex (Sichtbarkeit im Dunkeln) – Klasse 1 oder 2. Klasse 2 ist am besten.